Kapital-Wiederherstellung
Haben Sie in den letzten 10 Jahren Geld verloren bei
Kapitalanlagen aufgrund fehlerhafter Beratung? Dann haben Sie gute Chancen auf
Wiederherstellung Ihres Kapitals!
Der Grund liegt darin, dass die Rechtsprechung immer
anlegerfreundlicher wird. Damit bestehen nun gute Chance auf Schadensersatz.
Auch wenn Sie sich in dem einen oder anderen Fall schon haben anwaltlich
beraten lassen und danach von einer Klage abgesehen haben, sollten Sie sich
möglicherweise noch einmal beraten lassen, denn das Blatt hat sich durch neue
Gerichtsurteile sehr zu Gunsten der Kapitalanleger gewendet.
Voraussetzung: Ihr Fall ist noch keine 10 Jahre alt
und damit nicht verjährt. Doch die gute Nachricht ist, dass von der
anlegerfreundlichen Rechtsprechung im Grunde alle Arten von Kapitalanlagen-Pleiten
profitieren: Lebensversicherungen, Zertifikate, Investmentfonds,
unternehmerische Beteiligungen usw.
So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom
08.07.2010 (Az. IIIZR 249/09) entschieden, dass sich Banken und Anlageberater
nicht mehr darauf berufen können, dem Anleger einen Verkaufsprospekt
ausgehändigt zu haben (oft nachträglich!), anhand dessen der Anleger die
Richtigkeit der Angaben des Beraters überprüfen konnte. Der Anleger muss sich
vielmehr auf die Angaben des Beraters verlassen können.
Auch kann sich ein Vermögens- oder Bankberater nicht
mehr aus der Haftung herausreden, indem er anführt, dass der Anleger über
Erfahrungen in Bezug auf Kapitalanlagen verfüge. Auch erfahrene Anleger müssen
über mögliche Risiken ausgeklärt werden. Wird das versäumt, entsteht ein
Schadensersatzanspruch (OLG Frankfurt, 08.12.2010, Az. 19 U 22/10).
Interessant
ist auch das Urteil des OLG Stuttgart vom 30.11.2010 (Az. 6 U 2/10): Eine Bank
muss den Kunden darüber aufklären, dass sie bei Empfehlung für ein bestimmtes
Kapitalanlageprodukt eine Vergütung erhält, wenn dies für den Kunden nicht
erkennbar ist und er davon ausgeht, dass die Beratung neutral und objektiv
erfolgt. .
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