Steuer zurück bei LV-Kündigung!
Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig
kündigt, verliert Geld. Das ist bekannt. Kaum bekannt ist, dass man Steuern
zahlen muss, obwohl man Geld verloren hat. Aber es gibt einen Trick:
Wenn man seine Lebens- oder Rentenversicherung nämlich clever
kündigt, kann man seine Verluste sogar steuerlich geltend machen!
Der Hinergrund: Alle Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005
abgeschlossen wurden und länger als 12 Jahre liefen, sind von der
Kapitalertragsteuer befreit. Unter einer Laufzeit von 12 Jahren fällt die
Kapitalertragsteuer an. Beispiel:
Eingezahlte
Beiträge: 10.000 €
Rückkaufswert: 6.000 € (inkl. 1.000 € Zinsen)
Kapitalertragsteuer:
250 €
Auszahlung:
5.750 €
Verlust: 4.250 €
Sie müssen also Steuern zahlen,
obwohl Sie Geld verloren haben.
Das muss nicht sein: Jetzt können Sie diesen Verlust
steuerlich geltend machen, unabhängig davon, wie lange der Vertrag lief und
wann er abgeschlossen wurde. Lassen Sie einfach die Verträge über LV-Doktor
kündigen bzw. abrechnen. Außerdem haben Sie sofort die Chance auf einen um bis
zu zwanzig Prozent höheren Rückkaufswert als bei eigener Kündigung.
Bei
einem
angenommenen Steuersatz von 30 Prozent sparen Sie sofort 1.275 Euro an
Steuern. Kündigen Sie Ihre Lebens- und Rentenversicherung mit dem
LV-Doktor. Holen Sie sich dazu den Gratis-Report ICH WILL MEIN
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