Zeitbombe Lebensversicherung
Lebensversicherungen sind
nicht nur ein Auslaufmodell, sondern können sogar eine gefährlich tickende Zeitbombe sein.
Lesen Sie hier, warum:
Ein Auslaufmodell sind Lebensversicherungen
deshalb, weil der Garantiezins in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken
ist: Lag er bis Juni 2000 noch bei 4%, so wurde er Anfang 2007 auf 2,25%
gesenkt und wird damit von der Inflation praktisch neutralisiert. Ab Januar
2012 wird er – staatlich genehmigt – weiter fallen: auf mickrige 1,75 Prozent,
was nichts anderes bedeutet, als dass das einmal in ferner Zukunft
auszuzahlende Kapital von der Teuerung zu einem beträchtlichen Teil aufgezehrt
sein wird.
Aber Achtung: Es droht sogar die totale
Kapital-Vernichtung! Bevor ist diese Behauptung näher erläutere, lassen Sie
mich noch ein paar Nachteile der LV auflisten, die Ihnen die Gesellschaften und
ihre Vertreter gerne ganz oder teilweise verschweigen:
Die Garantieverzinsung erhalten Sie nicht auf die
volle LV-Prämie. Erst zieht sich jede Versicherung ihre Verwaltungskosten, die
Vermittlerprovision und den sog. Risikoanteil (Versicherung gegen den Tod des
Versicherungsnehmers) ab. Was dann noch übrig bleibt, wird verzinst und ist
somit der eigentliche Sparanteil.
Kapitalanleger, die erst nach dem Jahr 2004 eine
Kapitallebensversicherung (KLV) abgeschlossen haben, müssen die ohnehin schon
mageren Erträge mit Ihrem Finanzamt teilen (ebenso wie private
Rentenversicherungen). Lässt sich der Versicherungsnehmer das Kapital vor
seinem 60. Geburtstag auszahlen, werden die gesamten Gewinne mit seinem
persönlichen Steuersatz versteuert. Wartet er damit bis nach seinem 60.
Geburtstag, muss er die Hälfte der Erträge versteuern. Die Altersversorgung ist
so oder so in Gefahr.
Zwar
werden die Erträge nicht allein vom Garantiezins
bestimmt, sondern auch von der Überschussbeteiligung, die dann zum
Tragen
kommt, wenn die Gesellschaft gut gewirtschaftet hat mit den
anvertrauten
Kundengeldern. In diesem Fall wird höher als mit den derzeit
garantierten 2,25%
verzinst (Verträge, die ab 1.1.2012 abgeschlossen wurden: nur noch
1,75%). In den letzten Jahren, war dies aber die Ausnahme. Die
Überschussbeteiligung darf der Lebensversicherer jedes Jahr je nach
Ertragslage
selbst festlegen.
Bei fondsgebundenen Policen kann man sogar Kapital
verlieren, denn das Kapital ist nicht garantiert, weil die Gesellschaft in
einen Investmentfonds investiert. Wenn dieser floppt, sieht’s schlecht aus mit
den vollmundigen Renditeversprechen.
Nun will ich Sie aber nicht länger auf die Folter
spannen: Wann kann denn nun eine Kapitallebensversicherung eine Zeitbombe sein?
Der Bund der Versicherten hat bereits in den 1980er
Jahren die KLV als legalen Betrug bezeichnet. Und wurde daraufhin vom Verband
der Lebensversicherer verklagt. Das Landgericht Hamburg musste entscheiden, wer
recht hat – und recht bekam der Bund der Versicherten (Az 74 047/83)! Diese
alte Aussage bewahrheitet sich nun in einer weiteren Bedeutung:
Die
Versicherungslobby, die offenbar Finanzprobleme
auf die Branche zukommen sieht, hat die regierenden Politiker so lange
beeinflusst, bis unlängst im Versicherungsaufsichtgesetz der Paragraph
89 neu
geschaffen wurde. Er erlaubt den Lebensversicherern, Auszahlungen zu
stoppen,
wenn es die finanzielle Geschäftslage erfordert! Als ob es nicht schon
schlimm
genug wäre, dass man an sein in Jahrzehnten Erspartes nicht herankommt,
muss
der Versicherte auch noch seine Beiträge weiterzahlen! Wie schrieb Rico
Albrecht so treffend: "Einbahnstraße Lebensversicherung:
Auszahlungsstopp mit Einzahlungspflicht!"
Wer es nicht glauben will, lese dieses Dokument des
Institut für Wirtschaftsforschung und Gesellschaftspolitik: http://www.wissensmanufaktur.net/media/pdf/Kapitalvernichtende_Lebensversicherung.pdf .
Dieser § 89 ist aber für alle, die ihr Häuschen
mithilfe einer Kapitallebensversicherung (oder sollte man besser sagen:
Kapitalvernichtungsversicherung?) finanziert haben, eine große Gefahr: Tritt
das oben geschilderte Szenario tatsächlich ein und verweigert die Gesellschaft
die Auszahlung am Laufzeitende, kann ja die Hypothek nicht getilgt werden. Ergo
wird die finanzierende Bank das Häuschen zwangsversteigern. Der Kunde hat dann
Jahrzehnte lang umsonst Zinsen gezahlt und verliert zum Schluss doch seine
Immobilie...
Das sieht sehr nach staatlich anerkanntem Trickbetrug
aus!
Wenn Sie wissen möchten, ob
auch Sie so eine unrentable Versicherung finanzieren, die Ihnen Ihre Altersvorsorge nicht erfüllen kann,
dann machen Sie doch am besten gleich hier unten einen kostenlosen Check (auch für Versicherungen, die Sie selbst schon vor
einiger Zeit gekündigt haben!). Fällt dieser negativ aus, dann bekommen Sie
hier sogar sofort Hilfe und statt nur eines viel zu niedrigen Rückkaufwertes
womöglich sogar Ihre ganzen Beiträge zurück. Diese können Sie dann, wenn Sie mögen,
in ein Edelmetallkonto investieren, denn dieses kennt weder Minizinsen noch
eine Besteuerung Ihrer Erträge. Schließlich reicht es allein nicht aus, die
Beiträge zurückzubekommen, sondern sie sollten für eine funktionierende
Altersvorsorge gut investiert werden. Das Edelmetallkonto bietet Ihnen hierfür
die allerbesten Möglichkeiten.
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