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Zeitbombe Lebensversicherung

Lebensversicherungen sind nicht nur ein Auslaufmodell, sondern können sogar eine gefährlich tickende Zeitbombe sein. Lesen Sie hier, warum: 

Ein Auslaufmodell sind Lebensversicherungen deshalb, weil der Garantiezins in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist: Lag er bis Juni 2000 noch bei 4%, so wurde er Anfang 2007 auf 2,25% gesenkt und wird damit von der Inflation praktisch neutralisiert. Ab Januar 2012 wird er – staatlich genehmigt – weiter fallen: auf mickrige 1,75 Prozent, was nichts anderes bedeutet, als dass das einmal in ferner Zukunft auszuzahlende Kapital von der Teuerung zu einem beträchtlichen Teil aufgezehrt sein wird.

Aber Achtung: Es droht sogar die totale Kapital-Vernichtung! Bevor ist diese Behauptung näher erläutere, lassen Sie mich noch ein paar Nachteile der LV auflisten, die Ihnen die Gesellschaften und ihre Vertreter gerne ganz oder teilweise verschweigen:

Die Garantieverzinsung erhalten Sie nicht auf die volle LV-Prämie. Erst zieht sich jede Versicherung ihre Verwaltungskosten, die Vermittlerprovision und den sog. Risikoanteil (Versicherung gegen den Tod des Versicherungsnehmers) ab. Was dann noch übrig bleibt, wird verzinst und ist somit der eigentliche Sparanteil.

Kapitalanleger, die erst nach dem Jahr 2004 eine Kapitallebensversicherung (KLV) abgeschlossen haben, müssen die ohnehin schon mageren Erträge mit Ihrem Finanzamt teilen (ebenso wie private Rentenversicherungen). Lässt sich der Versicherungsnehmer das Kapital vor seinem 60. Geburtstag auszahlen, werden die gesamten Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert. Wartet er damit bis nach seinem 60. Geburtstag, muss er die Hälfte der Erträge versteuern. Die Altersversorgung ist so oder so in Gefahr.

Zwar werden die Erträge nicht allein vom Garantiezins bestimmt, sondern auch von der Überschussbeteiligung, die dann zum Tragen kommt, wenn die Gesellschaft gut gewirtschaftet hat mit den anvertrauten Kundengeldern. In diesem Fall wird höher als mit den derzeit garantierten 2,25% verzinst (Verträge, die ab 1.1.2012 abgeschlossen wurden: nur noch 1,75%). In den letzten Jahren, war dies aber die Ausnahme. Die Überschussbeteiligung darf der Lebensversicherer jedes Jahr je nach Ertragslage selbst festlegen.

Bei fondsgebundenen Policen kann man sogar Kapital verlieren, denn das Kapital ist nicht garantiert, weil die Gesellschaft in einen Investmentfonds investiert. Wenn dieser floppt, sieht’s schlecht aus mit den vollmundigen Renditeversprechen.

Nun will ich Sie aber nicht länger auf die Folter spannen: Wann kann denn nun eine Kapitallebensversicherung eine Zeitbombe sein?

Der Bund der Versicherten hat bereits in den 1980er Jahren die KLV als legalen Betrug bezeichnet. Und wurde daraufhin vom Verband der Lebensversicherer verklagt. Das Landgericht Hamburg musste entscheiden, wer recht hat – und recht bekam der Bund der Versicherten (Az 74 047/83)! Diese alte Aussage bewahrheitet sich nun in einer weiteren Bedeutung:

Die Versicherungslobby, die offenbar Finanzprobleme auf die Branche zukommen sieht, hat die regierenden Politiker so lange beeinflusst, bis unlängst im Versicherungsaufsichtgesetz der Paragraph 89 neu geschaffen wurde. Er erlaubt den Lebensversicherern, Auszahlungen zu stoppen, wenn es die finanzielle Geschäftslage erfordert! Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass man an sein in Jahrzehnten Erspartes nicht herankommt, muss der Versicherte auch noch seine Beiträge weiterzahlen! Wie schrieb Rico Albrecht so treffend: "Einbahnstraße Lebensversicherung: Auszahlungsstopp mit Einzahlungspflicht!"

Wer es nicht glauben will, lese dieses Dokument des Institut für Wirtschaftsforschung und Gesellschaftspolitik: http://www.wissensmanufaktur.net/media/pdf/Kapitalvernichtende_Lebensversicherung.pdf

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Dieser § 89 ist aber für alle, die ihr Häuschen mithilfe einer Kapitallebensversicherung (oder sollte man besser sagen: Kapitalvernichtungsversicherung?) finanziert haben, eine große Gefahr: Tritt das oben geschilderte Szenario tatsächlich ein und verweigert die Gesellschaft die Auszahlung am Laufzeitende, kann ja die Hypothek nicht getilgt werden. Ergo wird die finanzierende Bank das Häuschen zwangsversteigern. Der Kunde hat dann Jahrzehnte lang umsonst Zinsen gezahlt und verliert zum Schluss doch seine Immobilie...

Das sieht sehr nach staatlich anerkanntem Trickbetrug aus!

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie so eine unrentable Versicherung finanzieren, die Ihnen Ihre Altersvorsorge nicht erfüllen kann, dann machen Sie doch am besten gleich hier unten einen kostenlosen Check (auch für Versicherungen, die Sie selbst schon vor einiger Zeit gekündigt haben!). Fällt dieser negativ aus, dann bekommen Sie hier sogar sofort Hilfe und statt nur eines viel zu niedrigen Rückkaufwertes womöglich sogar Ihre ganzen Beiträge zurück. Diese können Sie dann, wenn Sie mögen, in ein Edelmetallkonto investieren, denn dieses kennt weder Minizinsen noch eine Besteuerung Ihrer Erträge. Schließlich reicht es allein nicht aus, die Beiträge zurückzubekommen, sondern sie sollten für eine funktionierende Altersvorsorge gut investiert werden. Das Edelmetallkonto bietet Ihnen hierfür die allerbesten Möglichkeiten.

Hier kostenloser Check Ihrer Lebensversicherung 
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