Riesen-Rente statt Riester-Rente
Wussten Sie, dass der Beitragssatz für die
Rentenversicherung einst bei 1,87 Prozent lag?! Das war 1889 bei ihrer
Einführung durch Bismarck. Heute zahlen Sie bereits 19,9 Prozent und ein Ende
der Steigerungen ist nicht in Sicht, was auch immer die Politiker versprechen
(jedes diesbezügliche Versprechen wurde bislang nachweislich gebrochen).
Gleichzeitig werden die Renten aber immer mehr gekürzt, besteuert und belastet.
Nur eins kann SIE noch vor der drohenden Altersarmut schützen: Eigeninitiative.
Als Rettung vor der staatlichen Minirente wird seit
Jahren von der Versicherungsbranche die sog. Riesterrente dargestellt. Die
Nachteile werden aber geflissentlich verschwiegen, auch in den Medien; sie sind unter
vielen anderen:
Das Vermögen ist im Todesfall weitgehend weg.
Rentenzahlungen der Gesellschaften erfolgen je nach gewähltem Angebot meist nur
für die Dauer der eigenen Lebenszeit, höchstens aber für weitere 10 Jahre (=
"Rentengarantiezeit"). Ein großer Nachteil für den überlebenden
Partner. Es ist also nur die eigene Versorgung sicher gestellt ist (und das
auch nicht in einem solchen Umfang, wie sie es sein könnte), nicht aber die
mögliche Versorgung auf Generationen hinaus durch Vererbung des Kapitals. Aber
es kommt noch schlimmer:
Unlängst mussten 1,5 Millionen Riester-Sparer ihre
staatlichen Zuschüsse wieder zurückzahlen – und das war kein Kleingeld: satte
500 Millionen Euro wollte der Fiskus wieder haben! Übrigens, was einem auch
keiner sagt: Es kann vorkommen, dass sogar Hinterbliebene des Riester-Sparers
dessen erhaltene Zuschüssen an den Staat zurückzahlen müssen!
Zulagen in Gefahr, Steuerspareffekt gering – da ist
es doch besser, man nimmt die eigene Altersversorgung selbst in die Hand. Denn
es kommt ja außerdem bei Riester-Sparverträgen hinzu, dass die Vermittler
Provisionen erhalten, was ebenfalls zu Lasten des Sparers geht.
Im Zuge der breiten Streuung der Vermögensanlagen ist eine intelligente Alternative die Altersvorsorge
mit ETFs (Exchange Traded Funds). Auf der Website http://www.altersvorsorge-mit-etfs.de/
finden Sie eine sehr gute Darstellung der Problematik der derzeitigen
Altersvorsorge und Lösungsvorschläge mittels verschiedener Musterportfolios
sowohl für konservative als auch für ertragsorientierte Anlegertypen.
Hervorragend finde ich
das Tool „Portfolio-Simulator“, mit dem Sie Ihr individuelles Portfolio
erstellen und damit einen Sparplan bis zur Rente simulieren können. Anhand des
angesparten Betrages wird dann die monatliche Zusatzrente berechnet. .
.
Die Nachteile der „Riester-Rente“ sind zusammengefasst:
-
Man muss sich bis zum Rentenalter fest an eine einmal getroffene Entscheidung binden.
-
Man muss die staatlichen Zuschüsse komplett zurück zahlen, wenn man vorher kündigt.
-
Man muss bereits heute (!) auf die Einmalzahlung am Ende der Laufzeit verzichten. Dies wiederum hat zur Folge:
-
dass man sich keine außergewöhnlichen Wünsche erfüllen kann, die man vielleicht ein Leben lang hegte;
-
dass man nur die von der Gesellschaft garantierte Rente
bekommt, die erfahrungsgemäß deutlich niedriger ausfällt als die
möglichen Erträge aus der Wiederanlage des Kapitals (zum Beispiel in den
gleichen Fonds)
-
dass das Vermögen im Todesfall weitgehend weg ist.
Rentenzahlungen der Gesellschaften erfolgen je nach gewähltem Angebot
meist nur für die Dauer der eigenen Lebenszeit, höchstens aber für
weitere 10 Jahre (= "Rentengarantiezeit"). Ein großer Nachteil für den
überlebenden Partner.
-
dass also nur die eigene Versorgung sicher gestellt ist
(und das auch nicht in einem solchen Umfang, wie sie es sein könnte),
nicht aber die mögliche Versorgung auf Generationen hinaus durch
Vererbung des Kapitals.
- Wird
nach einer Gehaltserhöhung die Einzahlung in den Riester-Vertrag nicht
angepasst, drohen Kürzungen der Zulagen und des Steuervorteils (4% des
rentenversicherungspflichtigen Einkommens müssen eingezahlt werden, um
die volle Förderungs zu bekommen) - ein aufwändiges Follow-up.
- Man muss die Rentenzahlungen der Riester-Rente versteuern!!!
Konkretes Beispiel zu Punkt 5, wie nachteilig die Riester-Rente ist:
Das Gesetz will, dass man heute schon auf das
Kapitalwahlrecht verzichtet und nur die Rentenzahlungen der Gesellschaft
in Anspruch nimmt. Dies mag vereinzelt begründet sein, denn der Sparer
muss sich so um nichts mehr kümmern. Es wird sichergestellt, dass man
bis zum Lebensende versorgt ist, wenn auch nicht so gut, wie man es sein
könnte.
Doch was wäre, wenn Sie die Einmalzahlung wählen könnten und
ließen das Geld weiterhin für sich arbeiten, sagen wir, Sie
re-investieren es langfristig und lassen sich monatlich nur die Rendite
auszahlen? Wer das Kapital arbeiten lässt, kann daraus nicht selten 12%
oder mehr erwirtschaften. Wenn Sie nun nur ein Ablaufkapital von z. B.
100.000 Euro ansetzen, dann betrüge die Rente von
Versicherungsgesellschaften daraus ca. 4.000 Euro jährlich oder 333,33
Euro monatlich. Bei eigener Wiederanlage können hingegen 12.000 Euro
oder mtl. 1.000 Euro aus der Kapitalrendite erzielt werden. Ein schöner
Unterschied! Darauf verzichten Inhaber von "Riester-Produkten" im
Voraus. .
NACHTRAG (UND DAS IST DER HAMMER):
Die Santander Direkt Bank machte auf ihrer Webseite darauf
aufmerksam, dass man die Zulagen und erhaltenen Steuervorteile nicht nur
dann zurück bezahlen muss, wenn man den Vertrag vorzeitig kündigt. Es
gibt darüber hinaus viele Fälle, in denen der Gesetzgeber von einer
"schädlichen Verwendung" spricht und seine Unterstützung zurück will.
- Zum Beispiel, wenn man sich anteilig Vermögen ausbezahlen lässt, um
damit z. B. ein Auto zu kaufen. Die Folge: Rückerstattung der Subvention
auf den Teilbetrag!
- Oder man hatte als Ziel, den Lebensabend im sonnigen Süden (oder
sonst wo in der Welt) zu verbringen. Ist nicht! Das wird bestraft:
Rückerstattung der Subventionen!
- Und jetzt kommt das Größte: Wenn der Sparer vor dem Vertragsablauf
das Zeitliche segnet, sterben die Subventionen gleich mit !!!!!!!!!!!!
Will heißen, die Erben dürfen sie samt und sonders an den Staat
zurückzahlen. Lediglich die Ehegatten betrifft das nicht. Ehegatten
können für den Todesfall das Altersvorsorgevermögen übertragen.
Demnach wird es angesichts all dieser Regelungen bei einem Großteil
(die Santander Direkt Bank spricht sogar von "fast allen") der
Riester-Verträge zu Rückforderungen des Staates kommen.
Was tun, wenn man schon einen Vertrag zur „Riester-Rente“
abgeschlossen hat und diesen kündigen will z.B. wegen irreführender
Beratung?? Dass derlei Fälle nicht selten sind, beweist ein Service der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (www.vz-nrw.de
), die Erläuterungen und Widerspruchs-Musterbriefen als Gratis-Download
zur Verfügung stellen. Ähnliches auch bei allen anderen
Verbraucherzentralen. Deren Adressen finden Sie unter www.verbraucherzentralen.de . .
|