Vorteile eines Schweizer Wohnsitzes
Vergessen Sie die Banken: Diese
Vorteile bietet ein Wohnsitz in der Schweiz
Während die Geldanlage in der
Schweiz immer gefährlicher wird, wird ein Wohnsitz in der Schweiz immer
interessanter. Seit im Jahr 2002 das Personen-Freizügigkeits-Abkommen mit der
EU unterzeichnet wurde, zieht es längst nicht nur Millionäre in die Alpen. Nach
diesem Abkommen hat jeder Bürger der EU Anspruch auf eine Bewilligung für
Daueraufenthalt von 5 Jahren in einem der 26 Kantone. Ganz egal, ob er im Land
erwerbstätig ist oder nicht. Die Gründe für einen Wohnsitz in der Schweiz sind
vielfältig: die gleiche Sprache, die Landschaft, niedrigere Steuern, ähnliche
Lebensumstände, zumindest auf den ersten Blick. Wenn Sie öfter in Deutschland
zu tun haben, egal ob geschäftlich oder privat, ist es nur eine Autofahrt oder
ein kurzer Flug. Allerdings ist die Schweiz kein preiswertes Land. Die Lebenshaltungskosten
sind fast 50% höher als in Deutschland.
Wollen Sie sich länger als drei
Monate in der Schweiz aufhalten, brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung bzw.
bei Erwerbstätigkeit eine Arbeitsbewilligung. Die Gesetze sind im ganzen Land
einheitlich, zuständig für die Erteilung ist die Fremdenpolizei der einzelnen
Kantone.
So funktioniert für Bürger der EU
die Aufenthalts-Bewilligung Für Deutsche und Österreicher gibt
es seit 2007 keine Limits bei der Einwandererzahl. Die Schweiz bietet folgende
Genehmigungen:
- Kurzaufenthaltsbewilligung
(L-Bewilligung): kürzer als 1 Jahr
- Daueraufenthalt (B-Bewilligung):
bis 5 Jahre
- Bewilligung für Grenzgänger
(G-Bewilligung)
- Bewilligung zur Niederlassung
(C-Bewilligung)
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Eine Bewilligung gilt für das
ganze Gebiet der Schweiz. Arbeits- und Wohnort müssen nicht im gleichen Kanton
liegen. Bei einem Wohnortwechsel besteht aber eine Meldepflicht. Arbeitnehmer
brauchen zum Berufs- und Arbeitswechsel keine Bewilligung.
Wollen Sie in der Schweiz eine
selbstständige Tätigkeit ausüben, muss es sich um eine existenzsichernde
Aktivität handeln, was der Antragsteller nachzuweisen hat.
Rentner und nicht erwerbstätige
Personen müssen ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu müssen
sie nachweisen, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, und dass
sie eine Versicherung im Fall von Unfall und Krankheit abgeschlossen haben.
Ziel ist, dass die Interessenten in der Zukunft keine Sozialhilfe von Schweizer
Staat beanspruchen müssen. Die Auslegung dieser Bestimmung ist in der Praxis je
nach Kanton äußerst unterschiedlich.
Arbeitnehmer, Geschäftsmann,
Rentner: Diese Papiere sind vorzulegen Die Migrationsbehörden bzw. die
Fremdenpolizei der Kantone ist für die Bewilligung zuständig. Die Bürokratie
hält sich in Grenzen, das Verfahren dauert im günstigsten Fall zwei bis sechs
Wochen. Zuständig für Einreichung des Gesuchs ist bei nicht selbstständiger
Tätigkeit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, bei selbstständiger Tätigkeit
der Selbstständige. Bei Aufenthalt im Ruhestand stellt der Ausländer selbst das
Gesuch. Diese Unterlagen brauchen Sie bei beabsichtigter Erwerbstätigkeit, egal
ob angestellt oder selbstständig:
- 2 Passfotos
- Kopie des Reisepasses
- Kopie des Arbeitsvertrages mit
einem Schweizer Arbeitgeber (unselbstständig) oder Businessplan und
Unternehmenskonzept (selbstständig)
- Kopie des Mietvertrags
Seit 2004 prüfen die Schweizer
Behörden nicht mehr, ob Ihre Stelle mit einem Schweizer hätte besetzt werden
können. Auch die Kontrolle neuer Arbeitsverträge bezüglich gleichen Wohn- und
Arbeitsbedingungen wie bei Schweizern wurde abgeschafft.
Rentner, Pensionäre und Privatiers
brauchen folgende Unterlagen:
- 2 Passfotos
- Kopie des Reisepasses
- Nachweis über Einkommen oder
Vermögen
- Versicherungsnachweis (Krankheit
und Unfall)
- Kopie des Mietvertrags
Wer ein Aufenthaltsrecht in der
Schweiz hat und seinen Hauptwohnsitz im Land nehmen will, ist bezüglich des
Erwerbs von Immobilien Schweizer Bürgern gleichgestellt. Das heißt, Sie dürfen
in diesem Fall Immobilien in der Schweiz kaufen. Die Details variieren zwischen
den Gemeinden und Kantonen beträchtlich. Quelle und viele weitere Insidertipps für ein besseres Leben im Ausland: Leben im Ausland, 03/2011 HIER WEITERLESEN: Die interessanten Schweizer
Steuern
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